Mitgliedschaft

Mitglied in der vpi-EBA e.V. kann werden:

  • Jeder in der Bundesrepublik Deutschland vom Eisenbahn-Bundesamt Referat 21 anerkannte Sachverständige / Prüfer für bautechnische Nachweise im Eisenbahnbau

Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand mit schriftlicher Mitteilung an den Antragsteller.

Mit der Mitgliedschaft in der vpi-EBA ist auch die Mitgliedschaft in der BVPI e.V. verbunden. Jedes Mitglied, dessen Anerkennung als vom Eisenbahn-Bundesamt Referat 21 anerkannter Sachverständiger / Prüfer nicht erloschen ist, besitzt gleiches und unbeschränktes Stimmrecht sowie aktives und passives Wahlrecht zu den Ämtern des Vereins.

Grundlagen der Mitgliedschaft sind die Satzung der vpi-EBA sowie das schriftliche Anmeldeformular.