Gemäß Grundgesetz hat der Bund (die Bundesrepublik Deutschland) die ausschließliche Gesetzgebung über den Verkehr von Eisenbahnen, den Bau, die Unterhaltung und das Betreiben von Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes (EdB) sowie die Eisenbahnverkehrsverwaltung. Diese Aufgabe übernimmt als zuständige Sicherheitsbehörde das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Für die Prüfung von Infrastrukturanlagen erfolgt durch vom EBA anerkannte Prüfsachverständige (PSV). Die Anerkennung erfolgt durch ein öffentlich-rechtliches Verfahren.
Den Prüfsachverständigen im Eisenbahnbereich obliegt im Rahmen ihrer Tätigkeit ein hohes Maß an Verantwortung. Sie werden für die Fachgebiete Hochbau (Vorbeugender Brandschutz), Oberbau und Ingenieurbau (Teilgebiet Brückenbau einschließlich des konstruktiven Ingenieurbaus sowie Teilgebiete Geotechnik und Tunnelbau) anerkannt und führen ihre Tätigkeit unparteiisch und im Interesse der öffentlichen Sicherheit aus, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, besonders Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Kontakt
Vereinigung der Prüfsachverständigen für bautechnische Nachweise im Eisenbahnbau e.V.