Vergütung
Mit der Einführung eines neuen Bauaufsichtsmodells durch das Eisenbahn-Bundesamt im Jahr 2009 wurde die Betreiberverantwortung der Eisenbahnen des Bundes (EdB) gestärkt. Die Prüfung der bautechnischen Nachweise soll auch weiterhin durch die vom EBA anerkannten Prüfer im Auftrag des Eisenbahn-Infrastrukturunternehmens (EIU) erfolgen. Damit verbunden ist auch die Abrechnung der Vergütung zwischen EIU und Prüfern.
Um die Bewertung der Vergütung von Prüfleistungen möglichst unabhängig und objektiv zu erhalten, war es nicht nur Wunsch der Prüfer sondern auch eine Forderung des Eisenbahn-Bundesamtes, hierfür eine eigene, bundesweit tätige Institution entsprechend dem Vorbild bei baustatischen Prüfungen nach den Landesbauordnungen zu installieren.
Vor diesem Hintergrund wurde die bvs-EBA GmbH & Co. KG in Mainz gegründet. In einem Pilotprojekt wurde gemeinsam mit dem EBA die Funktionstauglichkeit der Bewertungs- und Verrechnungsstelle regional validiert bevor die Abwicklung aller Prüfaufträge ab 2010 bundesweit verbindlich vom EBA am 30.03.2010 eingeführt wurde.
Die Grundlagen der bvs-EBA und die Vorteile für die Beteiligten sind u.a.:
- Leistungs- statt Preiswettbewerb
- Wahrung und Beibehaltung eines neutralen Prozesses
- Unabhängigkeit und Objektivität bei Bewertung und Verrechnung
- administrative Entlastung von EIU bzw. EdB und Prüfern
Die Schaffung einer Bewertungs- und Verrechnungsstelle hat sich rückblickend als richtig, sinnvoll und bezüglich der Leistungen als zielführend herausgestellt.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen regelt die Richtlinie für die „Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen sowie die Prüfung des baulichen Brandschutzes für Personenverkehrsanlagen der Eisenbahnen im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahn-Bundesamtes (RVP)“.
Gleichzeitig regelt die RVP auch die Vergütung des vorbeugenden baulichen Brandschutzes für Personenverkehrsanlagen der Eisenbahn im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahn-Bundesamtes.
RVP-Ausgabe 2019 [PDF]
RVP-Ausgabe 2019 Anlage 7 - Prüfbericht [PDF]
Links:
Vergütungsregeln
www.bvs-eba.de