Mitgliedschaft
Mitglied in der vpi-EBA e.V. kann werden:
- Jeder in der Bundesrepublik Deutschland vom Eisenbahn-Bundesamt Referat 21 anerkannte Prüfsachverständige für bautechnische Nachweise im Eisenbahnbau
Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand mit schriftlicher Mitteilung an den Antragsteller.
Mit der Mitgliedschaft in der vpi-EBA ist auch die Mitgliedschaft in der BVPI e.V. verbunden. Jedes Mitglied, dessen Anerkennung als vom Eisenbahn-Bundesamt Referat 21 anerkannter Prüfsachverständiger nicht erloschen ist, besitzt gleiches und unbeschränktes Stimmrecht sowie aktives und passives Wahlrecht zu den Ämtern des Vereins.
Grundlagen der Mitgliedschaft sind die Satzung der vpi-EBA sowie das schriftliche Anmeldeformular.